Höhere Gewalt Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die für uns nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Ihnen bei der Suche einer andern Ferienwohnung behilflich sein oder notfalls die Buchung kündigen. In diesem Falle erhalten Sie den eingezahlten Betrag zurück, verzichten indessen auf weitere Ansprüche.
Haftung Wir als Vermieter des Chalet/Berghüttli zum Treichwäg sind verantwortlich für die ordnungsgemässe Benützung der Räumlichkeiten, jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die nicht beeinflusst werden können, wie:
Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, W-Lan usw. Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, z. B. Verkehrsumleitung, Baustelle usw.
Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Mieter verursacht werden, muss der Mieter vollumfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind uns (079 629 0606 /WhatsApp) vor der Abreise zu melden.
Allgemeine Bedingungen. Unser Chalet/Berhüttli darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen und die Hausordnung einzuhalten.
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